Kosten

Kosten und Ablauf

Nach der Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein Erstgespräch. In diesem verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über ihr Anliegen und ihre Ziele für die Therapie. Es erfolgt eine erste kurze Diagnostik und die Klärung des individuellen Behandlungsbedarf.

Anschließend findet die Probatorik (Sitzungen zum Kennenlernen) statt. Das sind in der Regel vier Termine, in welchen eine ausführlichere Diagnostik stattfindet. Zudem können beide Seiten für sich prüfen, ob sie sich eine gemeinsame Arbeit vorstellen können.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

Die Privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei entsprechender Indikation in der Regel. Die Anzahl der Sitzungen, die übernommen werden, hängt dabei häufig von den individuellen Vertragsbedingungen ab.

Bitte klären Sie daher vorab folgende Fragen mit ihrer Krankenkasse/Beihilfe:

  • Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang meines Vertrags enthalten?
  • Werden die Kosten in voller Höhe oder nur anteilig übernommen?
  • Wie viele Therapiestunden werden übernommen?
  • Welche Formulare werden für die Antragstellung benötigt?

Ich unterstütze gerne bei dem Ausfüllen der Formulare und erstelle bei Bedarf ein Bericht für den Gutachter, sofern dies nötig ist. Lassen Sie sich daher die Formulare, die die Krankenkasse zur Therapiebeantragung benötigt zusenden. 
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für ein Erstgespräch und die Probatorischen Sitzungen liegen bei 134,07 Euro (GOP-Ziffer 870 (bei einem Steigerungssatz von 2,3) und GOP-Ziffer 801a (bei einem Steigerungssatz von 2,3). Zusätzlich können weitere Kosten für die Diagnostik, die biografische Anamnese, Befundberichte und Bescheinigungen anfallen. Abhängig von der Komplexität und dem Aufwand der Behandlung kann der Satz bis zu 3,5-fach gesteigert werden. Die vollständige Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) finden Sie hier (Link)

Selbstzahler

Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand eine Psychotherapie auf eigene Kosten in Anspruch nehmen möchte. Dazu zählt etwa der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, ein geplanter Wechsel in eine private Krankenversicherung, die bevorstehende Verbeamtung, der Wunsch nach Diskretion bezüglich der psychischen Gesundheit gegenüber der Krankenkasse oder eine Ablehnung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für ein Erstgespräch und die Probatorischen Sitzungen liegt bei 134,07 Euro (GOP-Ziffer 870 (bei einem Steigerungssatz von 2,3) und GOP-Ziffer 801a (bei einem Steigerungssatz von 2,3). Zusätzlich können weitere Kosten für die Diagnostik, die biografische Anamnese, Befundberichte und Bescheinigungen anfallen. Abhängig von der Komplexität und dem Aufwand der Behandlung kann der Satz bis zu 3,5-fach gesteigert werden. Die vollständige Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) finden Sie hier (Link)

Im Erstgespräch, das ebenfalls kostenpflichtig ist, erhalten Sie eine Honorarvereinbarung, die Ihnen die genauen Kosten transparent darlegt.

Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Versicherte bei der Heilfürsorge

Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten der Behandlung. Nach einem Erstgespräch kann gemeinsam ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Über den genauen Ablauf können Sie sich gerne bei ihrem entsprechenden Ansprechpartner vorab erfragen.

Gesetzlich Versicherte

Ich verfüge über keine Kassenzulassung. Daher ist eine Abrechnung mit gesetzlich Versicherten nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren möglich. 
Sofern ihre Krankenkasse aufgrund von unzumutbaren, langen Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten*innen einer Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren zustimmt, helfe ich Ihnen gerne bei der Beantragung und schicke Ihnen Informationen zu den notwendigen Schritten.
Es kann es im Rahmen der Kostenerstattung jedoch passieren, dass Sie einen Eigenanteil von ca. 33,52 Euro pro Sitzung tragen müssen, da viele gesetzliche Krankenkassen die Vergütung der analogen GOP-Ziffern ablehnen.